EU-Datenschutzverordnung

29. November 2017 – 29. November 2017 ICO, Albert-Einstein-Str. 1, 49076 Osnabrück

Die Uhr tickt. Im Mai 2018 endet die Übergangsfrist für die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Diese hat zum Ziel, einen für die gesamte EU gültigen Datenschutzstandard zu setzen, welcher für alle Marktteilnehmer und somit auch für Unternehmen gilt.  Mit Inkrafttreten am 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die  Anforderungen der Verordnung umgesetzt haben. Dies bedeutet, dass bereits ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung durch die Datenschutzbehörden überprüfbar ist und bei Nichteinhaltung gegebenenfalls mit Bußgeldern geahndet wird.

Doch welche Änderungen ergeben sich? Inwiefern betrifft es mein Unternehmen? Welche Abteilungen sind betroffen? Wie können die Vorgaben im Unternehmensalltag umgesetzt werden? Wer haftet letztendlich?

Diese und weitere Fragen soll im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des iuk Unternehmensnetzwerks und des Maschinenbaunetzwerk des Vereins Wachstumsregion Hansalinie praxisnah beantwortet werden.