Beitragsordnung

Beitragsordnung IuK-Unternehmensnetzwerk Osnabrück e.V. gem. §5, Absatz 4 der Vereinssatzung

§ 1 Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag für die Mitglieder bemisst sich nach der Anzahl der Mitarbeiter der Mitgliedsunternehmen. Die Beitragshöhe gliedert sich nach folgender Beitragsstaffel:

250,00 €    Unternehmen mit 1 – 4 Vollzeitbeschäftigten
500,00 €    Unternehmen mit 5 – 19 Vollzeitbeschäftigten
1.000,00 €    Unternehmen mit 20 – 49 Vollzeitbeschäftigten
1.500,00 €    Unternehmen ab 50 Vollzeitbeschäftigten

Einzelpersonen zahlen einen Jahresbeitrag von 250,00 €. Bei Anwendungsunternehmen anderer Branchen richtet sich die Beitragshöhe nach der Anzahl der Mitarbeiter der IT-Abteilung.

§ 2 Beitragserhebung
Der Jahresbeitrag wird zum 31.01. eines jeden Geschäftsjahres fällig. Der Jahresbeitrag ist auch bei Eintritt während des Geschäftsjahres in voller Höhe fällig. Im Rumpfgeschäftsjahr 2003 werden keine Beiträge erhoben.

§ 3 Beitragsbefreiung
Außerordentliche Mitglieder können gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinssatzung auf Antrag vom Vorstand von der Beitragspflicht befreit werden, sofern ein besonderes Interesse an deren spezifischen Beiträgen zum Verein besteht. Mitgliedsbeiträge können vom Vorstand in besonderen Ausnahmefällen ganz oder teilweise erlassen oder gestundet werden. Für StartUps / Existenzgründer bis zu 2 Jahren nach Firmengründung / Gewerbeanmeldung kann eine Befreiung von den Mitgliedsbeiträgen im ersten Jahr möglich sein. Die Entscheidung trifft der Vorstand in Analogie zu der Regelung für außerordentliche Mitglieder, Satzung §5 Punkt 3.

§ 4 Schlußbestimmungen
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Vereins am 25.09.03 gem. §10, Abs. 1 der Vereinssatzung beschlossen. Sie tritt ab sofort in Kraft.

Osnabrück, 25. September 2003
Ergänzt in § 3 laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.5.22

Die Beitragsordnung als pdf finden Sie hier.